Für die Anmeldung und weitere Infos bitte vorher im Büro melden: 06123 - 703797
Achtung: das
nächste ASF (Seminar für auffällig gewordene Fahranfänger)
beginnt voraussichtlich im Juni 2012
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Im Jahre 1986 wurde erstmals der sogenannte Führerschein auf Probe eingeführt. Mit dieser Regelung, die innerhalb einer Probezeit Auffälligkeiten im Straßenverkehr durch eine Nachschulung sanktionierte, sollte dem ausgesprochen hohen Unfallrisiko von Fahranfängern begegnet werden. Allerdings wurde die eingetretene Wirkung noch nicht als ausreichend empfunden, und so wurde Ende 1999 die Regelung der Fahrerlaubnis auf Probe zu ihrer heutigen Version verschärft.
Grundsätzlich ist auch der Führerschein auf Probe ein vollwertiger Führerschein, er unterliegt keinerlei Einschränkungen und ist unbefristet gültig. Damit kommt auch das Punktesystem regulär zur Anwendung, die Punkte werden genauso vergeben und eingetragen wie bei "normalen" Führerscheinen. Auch die Löschung geschieht identisch, lediglich bei der Sanktionierung gibt es Unterschiede.
Zunächst dauert die Probezeit zwei Jahre, und zwar vom Tage der Aushändigung des Führerscheins. Wird der Fahrer in dieser Zeit nicht auffällig, so endet die Probezeit nach Ablauf dieser zwei Jahre. Wird innerhalb der Probezeit allerdings die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet, also die Teilnahme an einer Nachschulung, verlängert sich die Probezeit automatisch um weitere zwei auf insgesamt vier Jahre. In einigen Bundesländern gibt es darüber hinaus die Möglichkeit, die Probezeit durch Teilnahme an einem FSF-Seminar um ein Jahr zu verkürzen.
Auffällig muss in diesem Zusammenhang etwas näher erläutert werden. Ein Fahranfänger, der wegen einer Ordnungswidrigkeit zu einem Bußgeld von mindestens 40 Euro oder wegen einer Straftat verurteilt wird, wird von der Bußgeldstelle oder vom Gericht an das Verkehrszentralregister gemeldet, das wiederum die entsprechende Fahrerlaubnisbehörde benachrichtigt. Hier wird dann geprüft, ob es sich um einen sogenannten A- oder B-Verstoß handelt. Der A-Katalog enthält die schwerwiegenderen Verstöße, deshalb setzt bereits ein Verstoß nach A den Mechanismus ASF in Gang, während zwei Verstöße aus dem B-Katalog, der die leichteren Delikte enthält, nötig sind.
Wird von der Fahrerlaubnisbehörde festgestellt, dass ein A oder zwei B Verstöße vorliegen, wird eine Teilnahme an einem "Aufbauseminar für Fahranfänger" angeordnet und eine Frist festgelegt, bis zu der die Teilnahme per Bescheinigung nachzuweisen ist. Außerdem wird die Probezeit von zwei auf vier Jahre verlängert. Wird die Bescheinigung nicht fristgerecht vorgelegt, wird der Führerschein entzogen, und vor Neuerteilung muss die Bescheinigung vorgelegt werden.
Wird ein Fahranfänger nach besuch des ASF-Seminars erneut auffällig, setzt die zweite Stufe ein, die aus einer Verwarnung und der Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung besteht. Wird dieser innerhalb von zwei Monaten nachgekommen, wird das Punktekonto des Fahranfängers um zwei Punkte entlastet. Die Teilnahme ist freiwillig. Nach Ablauf dieser zwei Monate beginnt die dritte Stufe. Ab jetzt wird bei der nächsten Auffälligkeit der Führerschein auf jeden Fall entzogen und darf frühestens drei Monate nach Ablieferung des Führerscheines wieder ausgestellt werden.
Wenn der Führerschein entzogen ist, endet die Probezeit automatisch. Wird ein neuer Führerschein ausgestellt, so beginnt dieser zwingend mit einer Probezeit von vier Jahren, die jedoch um die bereits abgelaufene Zeit des ersten Führerscheines reduziert wird. Wird der Fahranfänger innerhalb dieser neuen Probezeit wiederum auffällig, muss er sich in jedem Falle einer Begutachtung durch eine amtlich anerkannte Begutachtungsstelle für Fahreignung unterziehen.
(Quelle: Hessischer Fahrlehrerverband)
Achtung: das
nächste ASP (Seminar zum Punkteabbau)
beginnt voraussichtlich im Juni 2012
Für Interessierte (4 Punkte Abbau bis 8, nur noch 2 Punkte Abbau bei 9-13 Punkten) oder "Gezwungene" gilt für die Anmeldung und weitere Infos bitte baldigst im Büro melden: 06123 - 703797
- Die Teilnehmerzahl ist auf mindestens 6 Personen gesetzlich festgelegt! Ansonsten darf das Seminar nicht durchgeführt werden. -
Kraftfahrern, die im Laufe ihrer Fahrerkarriere Punkte angesammelt haben, bietet ein Aufbauseminar für Punkteauffällige die Möglichkeit, einen Punkterabatt zu erhalten.
Nehmen Fahrerlaubnisinhaber vor Erreichen von 14 Punkten an einem Aufbauseminar teil und legen sie hierüber der Fahrerlaubnisbehörde innerhalb von drei Monaten nach Beendigung des Seminars eine Bescheinigung vor, so werden ihnen bei einem Stand von nicht mehr als acht Punkten vier Punkte, bei einem Stand von 9 bis 13 Punkten zwei Punkte abgezogen. Hat der Betroffene nach der Teilnahme an einem Aufbauseminar und nach Erreichen von 14 Punkten, aber vor Erreichen von 18 Punkten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilgenommen und legt er hierüber der Fahrerlaubnisbehörde innerhalb von drei Monaten nach Beendigung eine Bescheinigung vor, so werden zwei Punkte abgezogen; dies gilt auch, wenn er nach § 2 a Abs. 2 Satz 1 an einer Beratung teilnimmt. Der Besuch eines Seminars und die Teilnahme an einer Beratung führen jeweils nur einmal innerhalb von fünf Jahren zu einem Punkteabzug. Für den Punktestand und die Berechnung der Fünfjahresfrist ist jeweils das Ausstellungsdatum der Teilnahmebescheinigung maßgeblich. Ein Punkteabzug ist nur bis zum Erreichen von null Punkten zulässig.
Ein Aufbauseminar für Kraftfahrer besteht aus vier Sitzungen zu je 135 Minuten und ist auf eine Gruppenstärke von sechs bis zwölf Teilnehmern festgelegt. Hinzu kommt eine sogenannte Fahrprobe, die keine Prüfung darstellt, sondern den Teilnehmern gegenseitig Beobachtungsmöglichkeiten und damit eine gemeinsame Diskussionsgrundlage verschaffen soll. Das Seminar zeigt durch gemeinsamen Erfahrungsaustausch und Analyse der Fahrerkarrieren Möglichkeiten und Wege auf, zukünftige Auffälligkeiten zu reduzieren, bzw. ganz zu vermeiden.