Die letzten Hürden auf dem Weg zum Führerschein sind oft gar nicht so schwer, wie man sie sich vorstellt. Für fast alle Führerscheinklassen gibt es eine theoretische und eine praktische Prüfung. Wir bereiten Dich vor und unterstützen Dich wenn es soweit ist, mit Rat und Tat.
Gut gelernt ist schon fast bestanden, denn die theoretische Prüfung besteht aus exakt denselben Fragen, die Dich schon vom Übungsbogen kennst. Sie funktioniert nach dem »Kreuzchen-Prinzip« (Multiple Choice), d.h. man kreuzt die richtigen Antworten an und trägt ab und zu eine Zahl als richtige Antwort ein. Die Fragen haben eine bestimmte Fehler-Wertigkeit (2 bis 5 Fehlerpunkte).
Seit dem 1.7.2004 gibt es Neuregelungen bei der Bewertung der theoretischen Prüfung: Mit maximal 10 Fehlerpunkten (früher: 9) aus 30 Fragen hat man die Pkw-Prüfung bestanden, man darf dabei jedoch nicht zwei Fragen falsch beantworten, die mit 5 Fehlerpunkten bewertet sind.
Die Prüfungs-Fragebögen enthalten wörtlich genau dieselben Fragen wie die Fahrschul-Übungsbögen. Natürlich können die Fragen in der Prüfung anders gemischt sein.
Die Prüfungen werden von einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer abgenommen. Unsere zuständige Prüforganisation ist der TÜV Wiesbaden. Die Prüfungen finden in unserer Fahrschule und beim TÜV Wiesbaden Schierstein statt.
Du kannst die theoretische Prüfung erst ablegen (frühestens drei Monate vor dem Erreichen des Mindestalters), wenn
Wer Schwierigkeiten beim Lesen hat und die theoretische Prüfung lieber mündlich (als Einzelkandidat vor dem Prüfer) machen möchte, sollte sich mit uns absprechen. Wir müssen dann einen Einzelprüftermin beantragen. Eine mündliche Prüfung ist wesentlich teurer.
Es gibt Fragebögen auch
in vielen ausländischen Sprachen, in denen man geprüft werden kann.
Prüfungen mit Dolmetscher sind auch möglich.
Für einige Sprachen gibt es
sogenannte Minidisc-Prüfungen (dort wird der Text aus einem Minidisc- Spieler in
der Landessprache vorgelesen). Infos darüber gibt es bei uns in der Fahrschule.
Eine nicht bestandene theoretische Prüfung kann frühestens nach zwei Wochen wiederholt werden. Nach drei nicht bestandenen Theorie-Prüfungen gibt es eine Prüfungssperre von 3 Monaten.
Die Fahrprüfung kann nach bestandener theoretischer Prüfung (und frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters) abgelegt werden, wenn Du durch eine Ausbildung in der Lage bist, die Prüfung zu bestehen (darüber entscheidest Du gemeinsam mit dem Fahrlehrer), sowie alle vorgeschriebenen Ausbildungsfahrten durchgeführt wurden.
Die Prüfung umfasst nicht nur den Stadtverkehr, sondern auch Landstraße und Kraftfahrtstraße bzw: Autobahn (außer Klassen M und T). Es gibt aber keine festgelegten Prüfungsstrecken.
Für die Klasse L muss man keine Fahrprüfung machen. Das gleiche gilt für die Prüfungsbescheinigung zum Führen von Mofas.
Eine nicht bestandene Prüfung darf man grundsätzlich erst nach 14 Tagen wiederholen. Inzwischen sollte ausreichend »nachgeschult« werden. Nach jeweils drei nicht bestandenen Fahrprüfungen ist eine Prüfungspause von drei Monaten vorgeschrieben.
Die Anzahl der Wiederholungen ist nicht begrenzt (abgesehen davon, dass der Führerscheinantrag nach einem Jahr von der Führerscheinstelle eingezogen wird und dann wieder neu gestellt werden muss, außerdem gilt die bestandene theoretische Prüfung auch nur ein Jahr lang).