Modellversuch "Begleitetes Fahren ab 17"

 Seit dem 01.10.2006 wird in Hessen der Modellversuch „Begleitetes Fahren ab 17“ durchgeführt. Jugendliche können dann bereits ab Vollendung des 17. Lebensjahres die Fahrerlaubnis erwerben. Bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres ist das Führen eines PKW jedoch nur in Begleitung einer hierfür ausdrücklich zugelassenen Person erlaubt.

Damit dies gelingen wird, bekommt der "Begleiter" eine große Bedeutung.

Der Gesetzgeber empfiehlt den begleitenden Personen dringend einen speziellen Informationsabend zu besuchen

 "BF17-Informationsabend" in der Rheingauner Fahrschule

am Freitag, den 22.Oktober 2010 von 18 bis ~ 19.30 Uhr

IMG_1505_.jpg

bf17_infoabend.jpg

IMG_1507_.jpg

IMG_1508_.jpg

IMG_1634_.jpg

 Die bisherigen Auswertungen des Modellversuchs Führerschein mit 17 übertraf alle Erwartungen einer drastischen Senkung der Unfallzahlen und Verkehrsdelikte jugendlicher Fahranfänger.


Einige Themen unseres speziellen Informationsabends:

BF17_Pruefbesch_t.jpg

... und noch mehr Fragen werden beantwortet, z.B.: